COVID-19: Ausnahmen im Strassenverkehr enden per 30. September 2020
Um Härtefälle im Strassenverkehr wegen der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden, hat das ASTRA im Frühling 2020 Ausnahmeregelungen erlassen. So durften Personen trotz abgelaufenem Führerausweis auf Probe weiterhin Fahrzeuge führen oder Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitsausweises trotz fehlender Weiterbildung Personen und Güter transportieren. Diese Ausnahmen gelten wie Ende Juni angekündigt noch bis am 30. September 2020.
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