Security Finder Glossar
Phantomrisiken
Phantomrisiken resultieren aus gesellschaftlicher Ungewissheit und individueller Risiko-Wahrnehmung. Was für den Einen ein Risiko ist, braucht für den Anderen noch lange keines zu sein. Phantomrisiken tauchen dort auf, wo die Technikbegeisterung der Industriegesellschaft in Skepsis und Bedenken umschlägt. Obwohl häufig nicht wissenschaftlich nachweisbar, werden bei neuen Technologien, Materialien, Produkten oder Produktionsweisen gesundheits- und umweltschädigende Wirkungen vermutet. Und obwohl es sich nur um einen vagen Verdacht handelt, sind Phantomrisiken real: sie manifestieren sich unter anderem in Angst, psychosomatischen Störungen, Gerichtsurteilen und neuen Gesetzen, aber auch in Schadensersatzforderungen, Umsatzrückgängen und Reputationsschäden. Phantomrisiken zeichnen sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus: 1. Ein ursächlicher Zusammenhang (Kausalität) zwischen Ereignis und Schaden ist nicht nachweisbar, sondern basiert auf Vermutungen, 2. die Eintrittswahrscheinlichkeit ist mit statistisch-mathematischen Methoden nicht berechenbar, 3. das konkrete Schadensausmass ist nicht abschätzbar, 4. das Gefährdungspotenzial wird aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit und der ungleichen Verteilung der Verluste divergierend wahrgenommen, 5. durch negative Grundstimmung, öffentliche Kontroversen und verändertes Konsumentenverhalten (bis hin zu Boykotten) wird ein wirtschaftliches Sanktionspotenzial aufgebaut. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary