Security Finder Glossar
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) verpflichtet seit 1. Mai 1998 Vorstände börsennotierter Unternehmen zur Einrichtung eines Überwachungssystems, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary