Security Finder Glossar
Action directe
Direktanspruch; nach dem Pflichtversicherungsgesetz hat der geschädigte Dritte einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte hat so auch die Möglichkeit den Versicherer zu verklagen. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary