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Achte EU-Richtlinie
Am 09. Juni 2006 erfolgte die Veröffentlichung der 8. EU Direktive. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Regelungsbereiche der 8. EU-Richtlinie umfassen die Zulassung als Abschlussprüfer, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die bei der Prüfung zu beachtenden Prüfungsgrundsätze, die Merkmale eines wirksamen Systems der externen Qualitätskontrolle, eine unabhängige Berufsaufsicht sowie bestimmte Sondervorschriften für Unternehmen im öffentlichen Interesse. Teile dieser Regelungen wurden im HGB bereits mit den Änderungen in §§ 319 und 319 a HGB sowie durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) umgesetzt. Zukünftig werden daher die International Standards on Auditing (ISA) bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden sein. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary