Weichenstellung für die digitale Zukunft der Verwaltung

30.03.2017.

Mit Spannung wurde in diesem Jahr die tradionale CeBIT-Sitzung des IT-Planungsrates erwartet. Dies vor allem deshalb, weil man auf die nächsten Schritte bei der Entwicklung des geplanten Portalverbundes wartete. Tatsächlich konnte man sich hier auf weitere Eckpunkte einigen.

Sitzung des IT-Planungsrates auf der CeBIT

Quelle: www.egovernment-computing.de

So haben sich Bund und Länder unter dem diesjährigen Vorsitz des Landes Brandenburg – vertreten durch Staatssekretärin Katrin Lange des Ministeriums des Innern und für Kommunales – auf Eckpunkte verständigt, um das im Oktober 2016 auf den Weg gebrachte Koordinierungsprojekt „Portalverbund“ voranzubringen.

Ergänzt werden soll die geplante Einrichtung eines gemeinsamen Portalverbundes von Bund und Ländern durch das neu aufgelegte Koordinierungsprojekt „Digitalisierungsprogramm“ unter Federführung des Bundes und des Freistaates Bayern. Bürger und Unternehmen sollen in der Zukunft möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen – unabhängig von Ort und Zeit – elektronisch erledigen können. Bis 2018 sollen daher mindestens je drei konkrete Anliegen mit besonders hohem Nutzen für Bürger und Unternehmen beispielhaft umgesetzt und anschließend für den flächendeckenden Einsatz in Deutschland empfohlen werden.

Als erste Anliegen wurden u.a. Melde- und Einwohnerwesen, Elterngeldantrag, i-KfZ, Gewer-bemeldung und eRechnung identifiziert.

Zudem positioniert sich der IT-Planungsrat zugunsten von Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns im Zeichen des eGovernments. Anlässlich des Beitritts der Bunderegierung vom Dezember 2016 zur „Open Government Partnership (OGP)“-Initiative hat der IT-Planungsrat in der heutigen Sitzung beraten, wie die Länder und Kommunen aktiv in die Erstellung der nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der Initiative einbezogen werden können.

In diesem Kontext will der IT-Planungsrat auch zugunsten gesetzlicher Open-Data-Regelungen eintreten. Die Bereitstellung von Datenbeständen im Interesse der Gesellschaft („Open Data“) durch die Öffentliche Verwaltung gilt als eine der zentralen Voraussetzungen für offenes Regierungshandeln im Sinne des Open Governments.

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