Umwandlung von Papier-und eMail-Rechnungen in X-Format
Ab November 2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber auf Bundes-, Länder und Kommunalebene fähig sein, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Reine eMails, PDF-Dateien und eingescannte Papierrechnungen sind laut EU-Vorgabe aber keine eRechnungen.
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