DAS REVIDIERTE DSG
Neue Regelungen treten ab dem 01.09.2023 in Kraft
Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) wurde bereits lange angekündigt. Doch nun treten mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) neue Regeln ab dem 01. September 2023 in Kraft – ohne Übergangsfrist für die Unternehmen!
Mit der Totalrevision des Schweizer DSG werden die Erfassung und Bearbeitung von Personendaten zum Teil erheblich verschärft. Das dürfte bei vielen Schweizer Unternehmen zu Handlungsbedarf in Bezug auf interne Abläufe und Sicherheitsvorkehrungen führen. Bei Nichteinhaltung können Bussgelder von bis zu CHF 250‘000 drohen.
Was bedeutet das für Sie?
Um den neuen Regelungen im revDSG zu entsprechen, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Der Einsatz geeigneter Softwaresysteme zur Erfassung und Bearbeitung von Personendaten ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Dafür müssen sich Unternehmen die folgenden Fragen stellen:
- Welchen Einfluss hat das revDSG auf die Marketing- und Vertriebsaktivitäten?
- Sind Softwaresysteme im Einsatz, um die Datenbeschaffung und -bearbeitung transparent abzubilden?
- Ist die Transparenz jederzeit und auf Knopfdruck in Richtung der Kunden gegeben (Informationspflicht)?
- Werden die Regeln zur manuellen oder automatischen Datenlöschung eingehalten?
- Werden Personendaten grenzüberschreitend bearbeitet? Wenn ja, wie?