Ruhig schlafen – mit digitalem Personalaktenmanagement

28.02.2018.

von Hasan Cakmak | Fabasoft

Das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 naht mit grossen Schritten. In vielen Unternehmen laufen die Vorbereitungen auf die neuen, verschärften Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten auf Hochtouren. Oft liegt der Hauptfokus dabei auf die Daten organisationsexterner Personen wie Kunden, Lieferanten, Bewer-ber etc. Ebenso brisant ist jedoch die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten von Mitarbeitern.

Zugriff auf Personaldossier muss beschränkt werden

Sind Mitarbeiter lange im Unternehmen, kann das entsprechende Personaldossier sehr umfangreich sein: Dienstzeugnisse voriger Arbeitgeber, Bestätigungen über Ausbildungen und wie der Mitarbeiter dabei abgeschnitten hat, die Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen, die private Adresse, die Mobiltelefonnummer, die Sozialversicherungsnummer, Krankheitsmeldungen und vieles mehr. Schon diese kurze Liste zeigt auf, dass die über einen Mitarbeiter gespeicherten Daten hoch sensibel sind und die Zugriffsrechte auf diese Daten sehr restriktiv gestaltet werden müssen.

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